Wichtige Informationen zur Corona-Krise

Sie sind nicht alleine!

Liebe Freunde und Geschäftspartner,

die Ausbreitung des Corona-Virus schreitet weiter voran. Die nächsten Wochen werden für alle Menschen in Deutschland und weltweit ein Stresstest in sozialer, emotionaler und finanzieller Art und Weise. Es bleibt zu befürchten, dass wir zur Eindämmung der Pandemie mit weiteren Einschränkungen zu leben haben.

Das Unternehmen Brömmelhaupt versteht sich seit Jahren als große Familie. Darunter verstehen wir nicht nur unsere Mitarbeiter, sondern auch alle Geschäftspartner, wie Fachhandelsgeschäfte oder Lieferanten. Die Gesundheit dieser Menschen und Ihrer Angehörigen ist für uns das höchste Gut, das es zu bewahren gilt. Und daran gilt es zu arbeiten.

Dazu haben wir verschiedenste Maßnahmen verabschiedet, über die wir Sie an dieser Stelle informieren möchten. Sie finden die Informationen in einzelnen Themenblöcken zusammengefasst im weiteren Verlauf.

Neben diesen faktischen Informationen möchten wir Ihnen aber auch eine Botschaft des Mutes geben: Sie sind nicht alleine! Lassen Sie uns gemeinsam dieser Herausforderung begegnen. Als Familie halten wir zusammen, helfen einander und kommen gestärkt aus der Krise hervor.

Also nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Auch wenn wir nicht mehr bei Ihnen vor Ort sein können: Wir werden alles in unserer Macht stehende daran setzen, Sie bestmöglich zu unterstützen und regelmäßig zu informieren.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben alles Gute

Ihr

Robert Drosdek und das gesamte Brömmelhaupt-Team

 

Themen

  • Keine Abholung von Ware in Frechen
  • Abteilungstrennung, Lieferfähigkeit und Home-Office
  • Betreuung durch Außendienst
  • Einfache Bestellungen über Webshop
  • Initiative BVT
  • Kurzarbeit beantragen
  • Weitere finanzielle Hilfen
  • Geschäft öffnen oder schließen?
  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter

 

Keine Abholung von Ware in Frechen

Aufgrund von Vorsichtsmaßnahmen wegen der Corona-Epidemie, stellen wir die Möglichkeit der Abholung und Barzahlung von Ware vor Ort bis auf Weiteres ein. Wir haben geeignete Maßnahmen ergriffen, so dass Ihre Ansprechpartner wie gewohnt erreichbar sind und der Versand in vollem Umfang aufrechterhalten bleibt.

 

Abteilungstrennung, Lieferfähigkeit und Home-Office

Unser Ziel ist es Sie in der Krise durchgehend betreuen zu können. Dazu haben wir alle Abteilungen in unserem Unternehmen voneinander getrennt. Das bedeutet, dass kein Mitarbeiter einer Abteilung sich in die Räumlichkeiten einer anderen Abteilung begeben darf. Dadurch erhoffen wir uns eine potentielle Verbreitung des Virus frühzeitig verlangsamen zu können.

Dies hat gerade für den Logistik Bereich höchste Bedeutung. Um die Lieferfähigkeit weiterhin aufrecht zu halten wurde die Ware auf mehrere Standorte verteilt. Selbst bei einer Schließung der Logistik in Frechen werden viele Produkte weiterhin über andere Läger ausgeliefert werden können.

Alle Mitarbeiter, die an den Unternehmensstandorten keine physischen Aufgaben zu erledigen haben, befinden sich mittlerweile im Home-Office. Sofern keine Erkrankung besteht, können Sie diese auch weiterhin wie gewohnt telefonisch oder per E-Mail erreichen.

 

Betreuung durch Außendienst

Auch unser Außendienst befindet sich zurzeit im Home-Office. Eine weitere Vor-Ort-Betreuung wäre ein nicht zu kalkulierendes Risiko für Mitarbeiter und Fachhändler gleichermaßen.

Wie auch bei unseren Innendienst-Mitarbeitern, können Sie auch unsere Außendienst-Mitarbeiter weiterhin wie gewohnt telefonisch oder per E-Mail erreichen.

 

Einfache Bestellungen über Webshop

Aufgrund der aktuellen Situation kann es zu längeren Wartezeiten bei telefonischen Anfragen kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Um Ihre Bestellungen zeitnah bearbeiten zu können, empfehlen wir Ihnen über den Brömmelhaupt-Webshop zu bestellen. Sollten Sie keinen Zugang besitzen, so richten wir Ihnen gerne kostenlos einen Account ein. Bitte melden Sie sich dazu mit einer formlosen Nachricht an:

Herr Martin Willwerts

m.willwerts@broemmelhaupt.de

 

Initiative BVT

Der BVT hat sich jüngst mit einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Bundesländer gewandt. Darin weist er auf die Systemrelevanz des Fachhandels im Krisenfall hin: "Auch die technische Infrastruktur von privaten Haushalten, Kleinunternehmen und Arztpraxen sichergestellt werden. (...) Damit Elektro-Fachgeschäfte und -Märkte gegenüber den Privathaushalten, Kleinunternehmen und Arztpraxen weiterhin ihre Serviceleistungen erbringen können, muss auch in Krisenzeiten eine kontrollierte Öffnung der Geschäfte und Märkte möglich sein."

 

Kurzarbeit beantragen

Wir empfehlen Ihnen sich über das Thema Kurzarbeit und die arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus zu informieren.

Die Bundesregierung erleichtert jetzt den Zugang zu Kurzarbeitergeld, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten und rückwirkend ausgezahlt. Das bedeutet, dass Unternehmen jetzt schon die verbesserte Kurzarbeit beantragen können.

Die wichtigsten Infos finden Sie hier:

www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Sie finden dort unter anderem:

  • Das Merkblatt für Arbeitgeber zur Kurzarbeit.
  • Zwei Videos, die die Voraussetzungen und die Beantragung von Kurzarbeitergeld erklären.
  • Den Vordruck zur Anzeige von Kurzarbeit. Der unterzeichnete Vordruck muss dann bei der Arbeitsagentur eingereicht werden. Kurzarbeitergeld können Sie online auch über den eService der BA anzeigen. (Hinweis: Betriebe müssen Kurzarbeitergeld zunächst bei der Arbeitsagentur anzeigen. Erst danach können sie es beantragen.)
  • Das Formular zur Beantragung von Kurzarbeitergeld. Den Antrag können Sie ebenfalls online über eServices einreichen.
  • Eine Info-Hotline der BA für Arbeitgeber steht montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18.00 Uhr bereit unter: 0800 45555 20
  • Unter Dienststellensuche finden Sie die zuständige Arbeitsagentur vor Ort.

Weitere Informationen zum Thema Corona und Kurzarbeit finden Sie auch unter:

www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html

 

Weitere finanzielle Hilfen

Weitere finanzielle Hilfen können ggf. nach dem Infektionsschutzgesetz beantragt werden. Das betrifft insbesondere Erstattungen für Personen, die sich in Quarantäne befinden oder die einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterliegen. Ebenfalls sind auch Hilfen für Selbstständige möglich, deren Betrieb oder Praxis aufgrund von Quarantänemaßnahmen oder Tätigkeitsverboten ruht. Informationen hierzu finden Sie u. a. im Pandemie-Leitfaden der BDA. Für Erstattungen und Hilfen nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Länder verantwortlich.

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben ein „Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus“ vorgestellt. Eine Übersicht über die finanziellen Hilfen für Unternehmen finden Sie auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums.

 

Geschäft öffnen oder schließen?

Prinzipiell untersagt die Bundesregierung die Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels:

www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

Für die einzelnen Bundesländer gibt es auch schon entsprechende Direktiven:

Es empfiehlt sich trotzdem, das zuständige Ordnungsamt zu kontaktieren, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten. Fachhändler verkaufen zum Teil auch notwendige Waren, wie z.B. Telekommunikation, Kühlschränke, Tiefkühlschränke und bieten Service zu deren Reparatur. Über diese Argumentation könnte auch bei grundsätzlicheren Regelungen zu Ladenschließungen eine Möglichkeit bestehen, dass Teilöffnungen erlaubt werden könnten und Sie diese Situation einfacher überstehen können.

Bitte beachten Sie:

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Dies bedeutet, dass Sie natürlich Ihre Kunden beliefern und Reparaturen vor Ort durchführen können. Wir empfehlen Ihnen deshalb:

  • Informieren Sie Ihre Kunden über Ihre Lieferfähigkeit und Kontaktmöglichkeiten auf der Website und in den Sozialen Medien
  • Präsentieren Sie an prominenter Stelle im Schaufenster eine Telefonnummer und E-Mail zur Kontaktaufnahme und den Hinweis, dass Sie weiterhin tätig sind

 

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter

Mit einfachen Maßnahmen können Sie helfen, sich selbst und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen:

  • Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
  • Halten Sie die Hände vom Gesicht fern – vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.
  • Halten Sie ausreichend Abstand zu Menschen, die Husten, Schnupfen oder Fieber haben – auch aufgrund der andauernden Grippe- und Erkältungswelle.
  • Vermeiden Sie Berührungen (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen) – wenn Sie andere Menschen begrüßen oder verabschieden.
  • Waschen Sie regelmäßig und ausreichend lange (mindestens 20 Sekunden) Ihre Hände mit Wasser und Seife – insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten.

Diese Informationen finden Sie hier auch als PDF.

 

Sie haben noch Fragen zum derzeitigen Versand der Waren oder benötigen Unterstützung?

Wir helfen Ihnen gerne weiter unter:
02234 18150 oder
info@broemmelhaupt.de

Corona

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