Öffnung der Ladengeschäfte: Was ist zu beachten?
Brömmelhaupt gibt einen Überblick auf Regelungen bei der Wiederöffnung der Ladenlokale in der Corona-Krise
Für die meisten Fachhändler sieht die Welt diese Woche etwas rosiger aus. Viele Ladenlokale durften wieder öffnen und die Beratung der Kunden muss nicht mehr aus der Ferne erfolgen. Die Hygiene- und Abstandpflichten sind dabei, wie überall sonst auch, einzuhalten. Wir versuchen die zurzeit vorliegenden Informationen zu bündeln.
Artikelübersicht
Maskenpflicht in Ladenlokalen
Die Maskenpflicht in Ladenlokalen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und richtet sich nach den allgemeinen Regeln zur Maskenpflicht. Es ist davon auszugehen, dass die Maskenpflicht im Laufe der Zeit für weitere Bundesländer eingeführt wird. Wir versuchen den Artikel immer so aktuell wie möglich zu halten.
Update 23.04.2020: Mittlerweile wird ab dem 27.04.2020 die Maskenpflicht in ganz Deutschland eingeführt sein. Die Unterschiede in den einzelnen Bundesländer liegen nun in der Art und Weise der Definition einer Maske. So gilt in Baden-Württemberg bereits ein Schal oder Tuch als Maske. Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Internetportale der einzelnen Landesregierungen.
Übersicht
Bundesland | Regelung |
---|---|
Baden-Württemberg | Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April; in Sulz am Neckar seit 17. April. Die Bestimmungen gelten für Kinder ab dem sechsten Geburtstag. |
Bayern | Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April. Die Bestimmungen gelten für Kinder ab dem sechsten Geburtstag. |
Berlin | Maskenpflicht für den Nahverkehr ab 27. April. Es gibt kein Mindestalter für die Maskenpflicht. Laut Bürgermeister Michael Müller seien Kleinstkinder von der Regelung ausgenommen. |
Brandenburg | Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel im gesamten Bundesland ab 27. April; in Potsdam Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel seit 20. April. Die Bestimmungen gelten für Kinder ab dem sechsten Geburtstag. |
Bremen | Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April. Die Bestimmungen gelten für Kinder ab dem sechsten Geburtstag. |
Hamburg | Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April. Die Bestimmungen gelten für Kinder ab dem dritten Geburtstag. |
Hessen | ab 27. April Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel im gesamten Bundesland; in Hanau seit 20. April. Die Bestimmungen gelten für Kinder ab dem sechsten Geburtstag. |
Mecklenburg-Vorpommern | Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April. Die Bestimmungen gelten für Kinder ab dem Schuleintritt. |
Niedersachsen | Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel im gesamten Bundesland ab 27. April; in Wolfsburg Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel seit 20. April. Die Bestimmungen gelten für Kinder ab dem sechsten Geburtstag. |
Nordrhein-Westfalen | Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April. Die Bestimmungen gelten für Kinder ab dem Schuleintritt. |
Rheinland-Pfalz | Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April. Die Bestimmungen gelten für Kinder ab dem sechsten Geburtstag. |
Saarland | Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 27. April. Die Bestimmungen gelten für Kinder ab dem sechsten Geburtstag. |
Sachsen | Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 23. April. In einem Informationsschreiben teilt das Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt mit: "Kinder müssen nur dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind". Die Einschätzung, wann ein Kind dazu in der Lage ist, liegt bei den Eltern. Eine Altersgrenze besteht nicht. |
Sachsen-Anhalt | Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 23. April. Kinder unter zwei Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. |
Schleswig-Holstein | Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel ab 29. April. Die Bestimmungen gelten für Kinder ab dem sechsten Geburtstag. |
Thüringen | Maskenpflicht im gesamten Bundesland ab 24. April; in Jena Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel seit 6. April, an allen Arbeitsplätzen seit 13. April. Die Bestimmungen gelten für Kinder ab dem sechsten Geburtstag. |
Unsere Empfehlung
- Lassen Sie Ihre Mitarbeiter Masken tragen - auch beim Service vor Ort. Es zeigt Ihr Verantwortungsbewusstsein den Kunden gegenüber und wirkt vertrauensbildend.
- Legen Sie Masken für Kunden bereit. Kunden, die keine Maske bei sich tragen, können somit ebenfalls Ihr Geschäft betreten.
- Bieten Sie optional Handschuhe an. Auch wenn nach derzeitigen Erkenntnissen der medizinische Effekt gegen Null geht, können sich doch Kunden durch das Tragen sicherer fühlen. Da die Hände darin stark schwitzen und sich schnell Keime bilden, sollten die Handschuhe nicht im Geschäft entsorgt werden.
Hygiene- und Abstandsregeln
Gesetzliche Vorgaben
Auch hier regeln die Bundesländer die Vorgaben unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich dazu bei den zuständigen Behörden. Die Aussagen dazu sind eher zielorientiert und lassen Spielraum bei der Umsetzung zu. Als Beispiel dient der Auszug aus dem neuen Gesetz "Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2".
"(4) Alle Einrichtungen haben geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen. Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen." Quelle: Land NRW
NRW verlangt somit:
- Einen Mindestabstand zwischen allen Personen von mindestens 1,5 Metern
- Die Anzahl der erlaubten Kunden im Ladenlokal definiert sich anhand der Verkaufsfläche:
Quadratmeter der Verkaufsfläche / 10 Quadratmeter = Anzahl der Kunden im Geschäft
Wie die Geschäfte dies umsetzen, bleibt dabei frei.
Unsere Empfehlung
Orientieren Sie sich zum einen an den Best-Practice-Beispielen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik.
- Bodenmarkierung an der Kasse (Abstand 1,5 m)
- Warenausgabe für Risikogruppen
- Theke mit Plexiglasscheibe oder Plexiglaseinhausung
Weiter machen Aushänge und Hinweise Sinn. Auch hier bietet die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik Aushänge. Die Aushänge in Deutsch, Türkisch und Englisch finden Sie hier.
Schöner ist natürlich, wenn Sie die Aushänge in Ihren Unternehmensfarben darstellen. Sollten Sie hierzu Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir erstellen Ihnen eine angepasste Druckvorlage.
Kontakt: marketing@broemmelhaupt.de
Zusätzlich bieten sich folgende Maßnahmen an:
- Arbeitsgeräte wie Werkzeug, Schreibmaterial, etc. sollten immer von den gleichen Personen benutzt werden oder aber nach Gebrauch auch gereinigt werden.
- Bieten Sie Möglichkeiten zur Säuberung und Desinfektion der Hände an. Dabei kann es sich um einen ganz einfachen Tisch mit Utensilien am oder vor dem Eingang des Ladenlokals handeln.
- Kontrollieren Sie den Zugang zum Ladenlokal in dem Sie über einen Aushang oder Aufsteller am Eingang auf die maximale Anzahl von Kunden hinweisen.
- Ein Händler hat bei unserer Aktion"H3 - Händler helfen Händlern" auch positiv vom Einsatz von Warnwesten berichtet.
"Wir haben sehr gute Erfahrung mit den gekennzeichneten Warnwesten gemacht. Dadurch wird deutlich mehr Distanz gehalten, gerade im Service bei Kunden vor Ort, aber auch bei Abholungen etc.".
Sozial- und Sanitärräume
Nicht nur beim Umgang mit seinen Kunden sollten Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden, sondern natürlich auch unter den Beschäftigten. In allen Räumen, die von den Beschäftigten gemeinsam genutzt werden, wie z.B. Pausen- und Küchenräume oder Umkleideräume und natürlich Sanitärräume, gibt es Regeln einzuhalten, die ausreichenden Schutz für alle bieten.
Unsere Empfehlung
Die BGHW bietet hierzu ebenfalls Leitlinien:
- Es sollte ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden.
- Pausen sollten so organisiert werden, dass sich jeweilige Teams nicht begegnen.
- Die genutzten Räume nach jeder Nutzung ausreichend lüften, soweit möglich.
- Die benutzten Oberflächen wie Tische, Stuhllehnen und ähnliches in den Sozialräumen wie Teeküchen, Pausenräume oder Kochgelegenheiten sind nach jeder Benutzung zu reinigen.
Die hier aufgeführten Maßnahmen sind nicht abschließend und sind je nach Situation vor Ort ggf. durch weitere Maßnahmen zu ergänzen.
Sprechen Sie den Kunden an
Der hygienischste Verkaufsraum ist ohne Kunden sinnlos. Werden Sie aktiv und gehen Sie auf Ihre Kunden zu.
Unsere Empfehlung
- Machen Sie die Öffnung publik
Zeigen Sie dies mit Bildern und Grafiken auf den Sozialen Medien wie Facebook. Je persönlicher die Ansprache, umso besser. Unternehmen wie die telering bieten dafür auch Vorlagen an. - Nehmen Sie den Kunden die Angst
Kommunizieren Sie klar die im Ladenlokal getroffenen Hygienemaßnahmen und zeigen Sie dazu Bilder. Wenn die Kunden sich sicher fühlen, kommen Sie gerne zu Ihnen. Wir haben Ihnen dazu ein Design für einen Facebook-Post ausgearbeitet, den Sie am Ende des Artikels einsehen können. Gerne passen wir Ihnen den Post auf Ihre Unternehmensfarben und einen persönlichen Spruch an. Schreiben Sie einfach an marketing@broemmelhaupt.de. - Stellen Sie Ihre Dienstleistungen heraus
Nach Wochen des Online-Shoppings sind Kunden auf der Suche nach Beratung und Service. Nutzen Sie diese Chance! Zeigen Sie, was ein echtes Fachhandelsgeschäft ausmacht und was Sie von einem reinem Produktlieferanten unterscheidet. - Machen Sie Marketing
Greifen Sie in die Vollen! Jetzt zählt es. Die Kunden haben einen Bedarf nach Beratung und Produkten. Nutzen Sie die ganze Klaviatur des Marketings: Facebook-Anzeigen, Zeitungsbeileger, Aufsteller, Schaufenster, etc. Machen Sie sich bemerkbar bevor der Umsatz an den Wettbewerb geht. - Besuchen Sie die Onlineschulung "Mein direkter Weg zum Kunden" am 27.04.2020
Informationen und Zugangsdaten finden Sie hier auf der Onlineschulungsseite.
Die Inhalte stiften diese Nutzen:
- Treten Sie schnell wieder in Aktion
- Kurbeln Sie die Umsätze an
- Präsentieren Sie sich als regionaler Experte
Sie haben noch Fragen zum derzeitigen Versand der Waren oder benötigen Unterstützung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter unter:
02234 18150 oder
info@broemmelhaupt.de
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